Bericht: Karl D. bleibt frei.

Heinsberg, trotz Bedenken von Gutachtern bleibt der mehrfache Vergewaltiger Karl D. laut neuem Urteil des Oberlandesgericht München weiter auf freiem Fuß. Karl D. war in den 80er Jahren wegen der Vergewaltigung eines Mädchens in Bayern zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Nach seiner Entlassung vergewaltigte er in den 90er Jahren erneut zwei Mädchen, die er zudem am Unterleib verstümmelte. Nach 14 Jahren Gefängnis wurde er aus der Haft in Bayern entlassen. Weil das Landgericht München eine Sicherungsverwahrung aufhob, kam D. vor einigen Wochen auf freien Fuß. Er zog zu seinem Bruder ins nordrhein-westfälische Heinsberg, wo seitdem die Einwohner protestieren.

Die Staatsanwaltschaft München hatte nach Verbüßung der Haftstrafe vergeblich beim Landgericht eine Unterbringung in der Psychiatrie beantragt. Dabei hatten Gutachter erklärt, D. sei rückfallgefährdet. Unter Einbeziehung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse schätzten sie die von ihm ausgehende Gefahr höher ein als in früheren Gutachten.

Die bayerische Justizministerin Beate Merk forderte, Gesetzeslücken bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung zu schließen. «Hier klafft eine eklatante Rechtslücke», kommentierte die CSU-Politikerin die Gerichtsentscheidung. «Die Menschen verstehen die Welt nicht mehr. Unsere Richter sind machtlos.» Beim Bundesgerichtshof wird die Freilassung von D. noch überprüft, denn dort hat die Münchner Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

Die Polizei überwacht den Mann in Heinsberg rund um die Uhr, allerdings ist er den Beamten Berichten zufolge schon mehrfach entwischt. Vor dem Haus des Bruders versammeln sich seit Wochen jeden Abend Demonstranten. Nach wie vor seien es täglich etwa 20 Personen, sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag. Landrat Stephan Pusch (CDU) hatte öffentlich vor dem Mann gewarnt und dabei auch den Ortsteil genannt, in den Karl D. gezogen war.

Angesichts der anhaltenden Bürgerproteste hatte Karl D. sich Mitte März bereit erklärt, sich freiwillig einer Therapie in einer geschlossenen Einrichtung zu unterziehen. Einen Tag nach Bekanntgabe der Entscheidung lehnte er jedoch den ihm angebotenen Therapieplatz ab. Er soll nicht mit der Behandlung im Hochsicherheitstrakt der betreffenden Klinik einverstanden gewesen sein, bei der es keinen Freigang gegeben hätte.

Quelle: http://www.derwesten.de

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